
Allgemeines
Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde Neunkhausen, die der Information, Fort- und Weiterbildung sowie der kulturellen Freizeitgestaltung dient und die allen Bürgern offen steht.
Die Öffnungszeiten sind dienstags von 16.30 bis 18.30 Uhr sowie donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt unter Vorlage des Ausweises. Die Aufnahme ist kostenlos. Kinder können Benutzer werden, wenn sie schulpflichtig sind. Sie benötigen jedoch das schriftliche Einverständnis eines Elternteils, das sich mit der Benutzungsordnung einverstanden erklärt.
Ausleihe
Die Ausleihe ist kostenlos, die Ausleihfrist für alle entliehenen Medien beträgt vier Wochen.
Die Ausleihfrist kann auf Wunsch bis zu 3 Mal verlängert werden, sofern das Medium nicht von einem anderen Benutzer vorbestellt worden ist.
Die Frist für DVDs kann nicht verlängert werden.
Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weiter verliehen werden.
Verspätete Rückgabe
Wird ein Medium zu spät zurückgegeben, fällt eine Überziehungsgebühr an. Sie beträgt 0,10 € für alle Medien für jede überzogene Woche und ist beim Büchereipersonal zu entrichten.
Behandlung der Medien
Jeder Benutzer ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verunreinigung und Verlust zu bewahren.
Verlorene oder beschädigte Medien sind der Gemeindebücherei unverzüglich zu melden.
Der entstandene Schaden ist vom Benutzer zu ersetzen. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Einarbeitung in Höhe von 2,00 €. Eltern haften für ihre Kinder.
Hausordnung
Während des Aufenthaltes in der Bücherei hat sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Rauchen, Essen und Trinken ist in der Bücherei nicht erlaubt.
Das Büchereipersonal übt im Auftrage des Bürgermeisters das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Ausschluss von der Benutzung
Das Büchereipersonal ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung gefährden oder trotz Ermahnung gegen die Benutzungsordnung verstoßen, aus der Bücherei zu weisen. Der Bürgermeister kann im Wiederholungsfall den Zutritt zeitweise oder auf dauernd untersagen.
Gruß
Büchereiteam + Bürgermeister |